PRISS BAU GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Bauleistungen, Ausbau, Umbau, Anbau, Bodenbau und Rückbau. Sie gelten für private, gewerbliche und industrielle Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn schriftlich und ausdrücklich bestätigt. Vereinbarungen mit Nachunternehmern gelten sinngemäß.
§ 2 Vertragsabschluss & Angebotsgültigkeit
Angebote der PRISS BAU GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Standardgültigkeit: 7 Tage. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Preisänderungen aufgrund von Materialpreissteigerungen, Lohnkostenanpassungen, Lieferengpässen oder unvorhersehbaren Beschaffungskosten bleiben vorbehalten.
§ 3 Leistungsumfang, Aufmaß & Nachträge
- Der im Angebot definierte Leistungsumfang bildet die Vertragsgrundlage. Mengen- und Maßangaben sind Richtwerte. Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß und vereinbarten Einheitspreisen.
- Nicht vorhersehbarer Mehraufwand, Altlasten, Bestandsprobleme oder zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Kleinleistungen bis 250 € netto können ohne Rückfrage ausgeführt werden.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle relevanten Pläne, Genehmigungen, Baustellenvorbereitung, Wasser- und Stromanschlüsse rechtzeitig bereitgestellt werden. Verzögerungen, Schäden oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkungspflichten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungsfristen: Privatkunden 14 Tage netto, gewerbliche Kunden 7 Tage netto. Zahlungsverzug berechtigt zur Einstellung der Leistung und Verzugszinsen nach §288 BGB. Skonti, Aufrechnungen oder Abzüge nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Eigentumsvorbehalt an gelieferten Materialien bleibt bis vollständiger Bezahlung bestehen.
§ 5 Ausführungsfristen & Lieferverzug
Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle Voraussetzungen wie Pläne, Genehmigungen, Baustellenvorbereitung und Mitwirkungspflichten erfüllt sind. Lieferengpässe, Materialknappheit, extreme Witterung, höhere Gewalt, Pandemien, Streiks oder behördliche Eingriffe verlängern die Fristen angemessen, ohne dass daraus Ansprüche gegen PRISS BAU GmbH entstehen.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine schriftliche Aufforderung zur Abnahme. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung oder Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als konkludente Abnahme.
§ 7 Gewährleistung
Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§634a BGB).
- Bauwerke: 5 Jahre
- Sonstige Leistungen: 2 Jahre. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden aus unsachgemäßer Nutzung, Pflege, Reinigung oder Eingriffen Dritter sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung & Haftungsbeschränkungen
- Haftung besteht ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der PRISS BAU GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Mittelbare, indirekte oder Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, Verzögerungsschäden, Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, Wertminderung, Mangelfolgeschäden) sind ausgeschlossen.
Haftungsausschluss gilt insbesondere für:
- Fehlerhafte bauseitige Leistungen, Untergründe, Abdichtungen;
- Material- oder systembedingte Erscheinungen (EP, PU, PMMA, Estrich, Beton, Bodenaufbauten);
- Klima-, Witterungs- oder Feuchtigkeitseinflüsse;
- Umbau, Rückbau, Altbestand, unbekannte Leitungen, Hohlräume, marode Substanz;
- Schäden durch Fremdgewerke, mechanische Überlastung, Baustellenverkehr, Nutzungseinflüsse;
- Höhere Gewalt, Lieferengpässe, Streiks, Pandemien, behördliche Eingriffe;
- Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien;
- Systembedingte Erscheinungen wie Risse, Blasen, Abrieb, Absandungen oder Farbabweichungen.
§ 9 Nachunternehmer
PRISS BAU GmbH ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen. Der Auftraggeber hat kein Weisungsrecht gegenüber Nachunternehmern.
§ 10 Arbeitsschutz & Sicherheitsvorschriften
Der Auftraggeber stellt eine gesetzlich sichere Baustelle bereit, einschließlich Zugängen, Absperrungen, Beleuchtung, Wasser- und Stromversorgung. Verletzungen von Arbeitsschutzpflichten, Sicherheitsmaßnahmen oder Bauvorschriften gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
§ 11 Risiken des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt sämtliche Risiken, die aus unzureichender Baustellensicherung, fehlender Baufeuchteüberwachung, technischem Gebäudeverhalten, Nutzungseinflüssen oder unvollständigen Bestandskenntnissen entstehen. Dazu gehören insbesondere:
- Setzungen, Rissübertragungen, Schwingungen, Bewegungen von Bestandsbauwerken
- Unsachgemäße Nutzung von Estrichen, Bodenaufbauten, Beschichtungen oder Innenausbauten
- Fehlende Pläne, verdeckte Leitungen, Altlasten oder marode Bestandswände
- Schäden oder Mehraufwand durch nicht eingehaltene Mitwirkungspflichten Verzögerungen, Schäden oder Mehraufwand durch Nichterfüllung dieser Pflichten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
§ 12 Abweichungen und Materialbereitstellung
- Für bereitgestellte Materialien übernimmt PRISS BAU GmbH keine Haftung.
- Abweichungen von Maße, Farbe, Struktur, Glanz, Oberflächen oder Schichtstärke gelten systembedingt nicht als Mangel.
- Änderungen, Nachträge oder Materialersatz aufgrund Kundenwünschen oder Lieferengpässen berechtigen PRISS BAU GmbH zu Preis- und Terminänderungen.
§ 13 Höhere Gewalt, Witterung und äußere Einflüsse
Verzögerungen, Schäden oder Mehraufwand durch höhere Gewalt, extreme Witterung, Pandemien, Streiks, behördliche Eingriffe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden PRISS BAU GmbH von der Haftung und verlängern Fristen angemessen.
§ 14 Datenschutz & Bildmaterial
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Fotos oder Videos der Baustelle dürfen für Werbezwecke genutzt werden. Widerruf nur schriftlich; bereits veröffentlichtes Material bleibt zulässig.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute und Unternehmer ist Dortmund. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.